AGB

 AGB

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Forever Moments by Jennifer Blank

I. Geltung 
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von der Fotografin durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. 
2. Sie gelten als vereinbart mit Buchung einer Leistung, Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots der Fotografin durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials. 
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese ausdrücklich schriftlich anerkennt. 
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
5. Eine Buchung der Fotografin durch den Kunden ist verbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, sobald es eine mündliche oder schriftliche Bestätigung des Auftragsgebers an die Fotografin gibt. Eindeutige Bestätigungen per E-Mail, SMS oder auch WhatsApp zählen dazu. 

II. Auftragsproduktionen 
1. Soweit die Fotografin Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten. 
2. Die Fotografin ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben. Hierbei handelt es sich vorwiegend um Lichtbildabzüge oder gedruckte oder hergestellte Fotoartikel (wie Fotobücher, Tassen etc.)
3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch die Fotografin ausgewählt. 

III. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital) 
1. Die AGB gelten für jegliches, dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial. 
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt. 
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungs- sowie Bearbeitungsvorschläge oder Konzeptionen bedürfen einer Mitteilung vor Durchführung des Shootings. Nach Abschluss des Shootings und der Bereitstellung des Bildmaterials ist es der Fotografin vorbehalten eine zusätzliche Vergütung hierfür zu verlangen.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum der Fotografin, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird. 
5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben. 
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

IV. Nutzungsrechte /Urheberrecht 
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht ausschließlich für den privaten, eigenen Gebrauch, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
3. Die einfachen Nutzungsrechte der Fotografin gehen erst nach vollständiger Begleichung des Honorars der Fotografin an den Kunden über.
4. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel (Filter etc.) zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nicht zulässig. Ebenfalls Farbveränderungen (schwarz-weiß, sepia), Änderungen der Zuschnitte durch den Kunden oder Dritte sind nicht gestattet. Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig.
5. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden. 
6. Bei der Verwendung der Bilder im Online-Bereich (bspw. Veröffentlichung auf Websites, auf Social Media Kanälen wie Instagram, Facebook, etc., öffentliche Verwendung bei WhatsApp als Profil- oder Statusbild), ist in jedem Fall die Fotografin als Urheber zu nennen, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Hierzu ist es notwendig die Fotografin durch einen elektronischen eindeutigen Link zur firmeneigenen Website (www.forever-moments.de) und durch Nennung des Namens anzugeben. 
7. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz. Ohne einen Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 50% des Honorars. Die Fotografin behält sich das Recht vor, bei einem höheren Schaden die Schadensersatzhöhe anzupassen.
8. Das Kopieren oder Herunterladen der Bilder aus der Bilderauswahl, die zur Favoritenauswahl des Kunden gilt, ist nicht erlaubt und gilt als Diebstahl. Dies gilt ebenfalls für die Anfertigung von digitalen Screenshots oder Fotos vom Bildschirm.
9. Die Herausgabe von Roh-Dateien an den Kunden, sowie von Bearbeitungszwischenständen oder Negativen erfolgt grundsätzlich nicht. Sofern im Rahmen einer Abstimmung, Zwischenergebnisse mit dem Kunden geteilt werden, dürfen diese nicht vom Kunden veröffentlicht oder weitergegeben werden (s. Punkt 3)
10. Die Fotografin ist grundsätzlich berechtigt, bei ihr bestellte Bilder zu eigenen Werbezwecken (Print und Online) zu verwenden. Die Einwilligung kann bei Vertragsabschluss sowie im Anschluss jederzeit schriftlich widerrufen werden.
11. Sollte eine nachträgliche Widerrufung bei der Fotografin eintreffen, so behält sich diese vor eine Aufwandentschädigung in Höhe von 150€ zu berechnen, um Social Media Seiten sowie Websites und Printmaterial umzugestalten. Sollten die Kosten für eine Umgestaltung darüber hinausgehen, behält sich die Fotografin vor, die Summe der Aufwandsentschädigung zu erhöhen. Sich bereits im Umlauf befindendes Printmaterial wird nicht vernichtet und bleibt bestehen.

V. Haftung 
1. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
2. Die Fotografin verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. Insbesondere pfleglich mit mitgebrachten persönlichen Gegenständen, wie Kleidung, Textilien, Ultraschallbildern etc. oder auch bei Fotoshootings beim Kunden vor Ort mit Einrichtungsgegenständen umzugehen. Für Schäden daran haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
3. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 6 Tagen, nachdem die Übermittlung der Bildauswahl abgeschlossen wurde, schriftlich bei der Fotografin zu tätigen. Eine spätere Beanstandung ist ausgeschlossen. So gelten auch die Aufbauten (Set) am Shootingtag, sowie die verwendeten Requisiten und der verwendete Bearbeitungsstil der Fotografin als abgenommen, sofern keine Beanstandungen während des Fotoshootings getätigt werden. Eine spätere Reklamation dieser Punkte ist damit ausgeschlossen. 
4. Die Archivierung digitaler Dateien ist nicht Teil des Auftrages. Die digitalen Dateien können ohne Gewähr 5 Jahre digital archiviert werden und werden anschließend gelöscht. Ein Anspruch auf die digitale Archivierung durch die Fotografin und ein damit verbundenes Abrufen durch den Kunden besteht nicht.
5. Gefahr und Kosten des Transportes von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Kunden, die Art und Weise der Übermittlung kann der Kunde bestimmen.
6. Die Lieferfrist für die Galerie zur Feinabstimmung mit dem Kunden beträgt in der Regel ca. 2-3 Wochen. Die Fotografin haftet bei einer Lieferfristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7. Sollte der Kunde in Eigenverantwortung die erworbenen Bilder eigenständig entwickeln lassen, kann die Fotografin keine Haftung für etwaige Qualitätsunterschiede oder Farbabweichungen übernehmen.
8. Für falsch angegebene oder schlecht lesbare Angaben (Kontaktdaten) auf Verträgen, Anmeldebögen, im Kontaktformular etc. und somit eine falsche Übermittlung von Daten oder Informationen kann die Fotografin keine Haftung übernehmen. Die Fotografin überträgt die ihr angegebenen Daten mit größter Sorgfalt.

VI. Honorare 
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. 
2. Wird ein Auftrag ohne das Verschulden der Fotografin nicht ausgeführt, so steht ihr ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars zu.
3. Kommt es während eines Fotoshootings zu einem Abbruch, der nicht auf schuldhaftes Verhalten der Fotografin zurückzuführen ist, sind 100% des vereinbarten Honorars fällig. Wird das Shooting, ohne schuldhaftes Verhalten der Fotografin abgerochen und ein Ersatztermin vereinbart, behält sich die Fotografin vor, den Stundenaufwand für das abgebrochene Shooting zusätzlich in Rechnung zu stellen.
4. Bei einem Ausfall der Fotografin durch Krankheit, Unfall, Verkehrsstörungen oder andere besondere Umstände, kann keine Haftung für daraus entstehende Schäden sowie Folgen übernommen werden. Die Fotografin ist bemüht einen schnellstmöglichen Ausweichtermin zu vereinbaren. 
5. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 1+3 abgegolten. 
6. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen (auch für den Auftraggeber) etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. 
7. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät spätestens in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht binnen dieser 7 (in Worten: sieben) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Auftragnehmerin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Honorare für Shootings sind im regulären Fall immer am Shootingtag in bar zu begleichen.

VI. Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort und Gerichtstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Geschäftssitz der Fotografin. 
2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
3. Die AGB gelten mit einer verbindlichen Buchung über das Buchungsformular als angenommen.


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